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§ 9 NSpielO - Nachweise erforderlicher Qualifikation und Zuverlässigkeit

Bibliographie

Titel
Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken in Niedersachsen (NSpielO)
Amtliche Abkürzung
NSpielO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

Zum Nachweis der erforderlichen Qualifikation und Zuverlässigkeit derjenigen, die eine der in § 10e Abs. 2 und 3 NSpielbG benannten Positionen bekleiden sollen, hat die Zulassungsinhaberin oder der Zulassungsinhaber dem Antrag auf Zustimmung der Spielbankaufsicht zur Bestellung folgende Unterlagen beizufügen:

  1. 1.

    Unterlagen, aus denen die Qualifikation für die konkret vorgesehenen Aufgaben hervorgeht, darunter auch eine Darstellung der betroffenen Person über ihren beruflichen Werdegang,

  2. 2.

    eine Erklärung der betroffenen Person über Vorstrafen und anhängige Strafverfahren gegen sie,

  3. 3.

    ein aktuelles Führungszeugnis der zu bestellenden Person nach § 30 oder 30b des Bundeszentralregistergesetzes,

  4. 4.

    eine Erklärung der betroffenen Person über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sowie eine Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei und

  5. 5.

    eine Erklärung der betroffenen Person, dass sie mit der Vorlage der Unterlagen und Erklärungen nach den Nummern 1 bis 4 bei der Spielbankaufsicht einverstanden ist.