§ 9 NSpielO - Nachweise erforderlicher Qualifikation und Zuverlässigkeit
Bibliographie
- Titel
- Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken in Niedersachsen (NSpielO)
- Amtliche Abkürzung
- NSpielO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21013
Zum Nachweis der erforderlichen Qualifikation und Zuverlässigkeit derjenigen, die eine der in § 10e Abs. 2 und 3 NSpielbG benannten Positionen bekleiden sollen, hat die Zulassungsinhaberin oder der Zulassungsinhaber dem Antrag auf Zustimmung der Spielbankaufsicht zur Bestellung folgende Unterlagen beizufügen:
- 1.
Unterlagen, aus denen die Qualifikation für die konkret vorgesehenen Aufgaben hervorgeht, darunter auch eine Darstellung der betroffenen Person über ihren beruflichen Werdegang,
- 2.
eine Erklärung der betroffenen Person über Vorstrafen und anhängige Strafverfahren gegen sie,
- 3.
ein aktuelles Führungszeugnis der zu bestellenden Person nach § 30 oder 30b des Bundeszentralregistergesetzes,
- 4.
eine Erklärung der betroffenen Person über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sowie eine Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei und
- 5.
eine Erklärung der betroffenen Person, dass sie mit der Vorlage der Unterlagen und Erklärungen nach den Nummern 1 bis 4 bei der Spielbankaufsicht einverstanden ist.