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Abschnitt 4 MPFErl - Zuwendungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Messepräsentationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger Freier Berufe
Redaktionelle Abkürzung
MPFErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

Bei der Förderung von Gemeinschaftsständen des MW ist der Bewilligungsstelle von der Organisatorin oder dem Organisator ein Antrag vorzulegen, der alle Kosten zur Durchführung eines Gemeinschaftsstandes umfasst. Um eine einheitliche Konzeption der Gemeinschaftsstände zu erreichen, sollen die auf der Basis des "Niedersachsen-Stils" für Präsentationen des Landes entwickelten gestalterischen und standbaubaulichen Vorgaben berücksichtigt werden.

Bei Gemeinschaftsständen soll die Teilnahme von mindestens acht niedersächsischen Unternehmen vorgesehen werden.

Des Weiteren sind zur Beurteilung der Förderwürdigkeit Ausführungen zu folgenden Qualitätskriterien erforderlich:

  • Erfahrungen in der Organisation von Gemeinschaftsständen,

  • Kenntnisse der niedersächsischen Branche (je nach Messe),

  • Umsetzbarkeit und Logik des Konzepts für die Akquise der Ausstellerinnen und Aussteller,

  • Kosten pro Ausstellerin oder Aussteller,

  • Plausibilität und Qualität der Antragsunterlagen.

Die Gewichtung der Qualitätskriterien (Scoring-Modell) ist aus der Anlage ersichtlich. Gefördert wird ausschließlich der Antrag, der die höchste Gesamtpunktzahl, mindestens jedoch die Mindestpunktzahl, erreicht hat.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erlasses vom 20. November 2020 (Nds. MBl. S. 1364)