Abschnitt 2 TSGAntrBAV
Bibliographie
- Titel
- Ausstellung von Bescheinigungen über die Stellung eines Antrags nach dem Transsexuellengesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- TSGAntrBAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21050
2.
Ist das Verfahren nach Ablauf von sechs Monaten seit der Ausstellung der Bescheinigung noch nicht durch rechtskräftige Entscheidung abgeschlossen oder auf andere Weise erledigt, so erhält der Antragsteller auf Verlangen eine Folgebescheinigung.