Abschnitt 3 EMoLPErrRdErl
Bibliographie
- Titel
- Überlassung landeseigener Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile
- Redaktionelle Abkürzung
- EMoLPErrRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Die nach diesen Grundsätzen überlassenen Flächen werden im Interesse einer landesweiten Gesamtschau in der Datenbank LINFOS als Mietgegenstand "E-Ladesäule" erfasst. Zur Sicherstellung einer entsprechenden Datenqualität ist ein regelmäßiger zeitnaher Datentransfer gegenüber der Fondsverwaltung des Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (Hinweis auf VV Nr. 1.3 zu § 64 LHO) sicherzustellen. Hierfür ist unmittelbar nach Vertragsschluss eine Ausfertigung des vollständigen Mietvertrages vom Nutzer zu übersenden.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 4 des Runderlasses vom 23. Dezember 2020 (Nds. MBl. 2021 S. 278)