Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 EMoLPErrRdErl

Bibliographie

Titel
Überlassung landeseigener Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile
Redaktionelle Abkürzung
EMoLPErrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Die nach diesen Grundsätzen überlassenen Flächen werden im Interesse einer landesweiten Gesamtschau in der Datenbank LINFOS als Mietgegenstand "E-Ladesäule" erfasst. Zur Sicherstellung einer entsprechenden Datenqualität ist ein regelmäßiger zeitnaher Datentransfer gegenüber der Fondsverwaltung des Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (Hinweis auf VV Nr. 1.3 zu § 64 LHO) sicherzustellen. Hierfür ist unmittelbar nach Vertragsschluss eine Ausfertigung des vollständigen Mietvertrages vom Nutzer zu übersenden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 4 des Runderlasses vom 23. Dezember 2020 (Nds. MBl. 2021 S. 278)