Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 31.10.1996, Az.: 8 U 162/95

Verletzung der Aufklärungsobliegenheit; Meldung eines Unfalls; Zehnmonatige Zeitspanne; Andauernde Schmerzen; Leistungsfreiheit

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
31.10.1996
Aktenzeichen
8 U 162/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 14818
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1996:1031.8U162.95.0A

Fundstelle

  • VersR 1997, 690 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wenn der Versicherte erst nach zehn Monaten dem Versicherer einen Unfall meldet, obwohl er während dieser Zeit aufgrund dauernder und sich nicht bessernder Schmerzen in ärztlicher Behandlung war, besteht Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des § 9 I AUB 88 (unverzügliche Anzeige des Unfalls).