§ 29 NElbtBRG - Einwerbung von Fördermitteln
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
- Amtliche Abkürzung
- NElbtBRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
Die Biosphärenreservatsverwaltung wirkt gemeinsam mit den anderen zuständigen Behörden und öffentlichen Stellen darauf hin, dass Mittel der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und sonstiger Institutionen koordiniert und mit besonderem Vorrang zur Verwirklichung von Schutzzwecken nach den §§ 4 bis 7, von Anliegen nach § 27 Abs. 1 sowie Zwecken der Forschung und Information nach den §§ 31 bis 33 eingesetzt werden.