Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 14.06.1983, Az.: 1 A 177/81
Erforderlichkeit; Angelsport; Angelhütte; Errichtung; Angler; Angeln
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 14.06.1983
- Aktenzeichen
- 1 A 177/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 12021
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1983:0614.1A177.81.0A
Rechtsgrundlage
- § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Fundstelle
- AgrarR 1984, 45
Amtlicher Leitsatz
Die Erforderlichkeit einer Angelhütte für einen Angelsportverein ist zu verneinen, sofern es bei der Ausübung des Sports lediglich um Vergnügen geht. Denn anders als der Jäger ist für den Angler grundsätzlich eine Unterstellmöglichkeit nicht erforderlich. Er ist in der Lage, mit seinem Fahrzeug an das Gewässer heran zu fahren.