Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.08.1994, Az.: 8 L 1990/94

Betriebsleiterfunktion; Arbeitseinsatz; Vergütung; Ausgewogenes Verhältnis; Haftung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
30.08.1994
Aktenzeichen
8 L 1990/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 14057
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0830.8L1990.94.0A

Fundstellen

  • DÖV 1995, 249-250 (Volltext mit amtl. LS)
  • GewArch 1995, 74

Amtlicher Leitsatz

1. Die Annahme der tatsächlichen Ausfüllung der Betriebsleiterfunktion im Rahmen des § 7 Abs 4 S 2 HwO setzt voraus, daß zwischen dem Arbeitseinsatz des Betriebsleiters und der ihm gezahlten Vergütung ein wirtschaftlich ausgewogenes Verhältnis besteht.

2. Zur Haftung des Betriebsleiters für Verluste der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.