Abschnitt 2 HGPFRLAV - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger
- Redaktionelle Abkürzung
- HGPFRLAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33300
2.1 Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für Projekte und Maßnahmen zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger. Insbesondere sollen Pilotprojekte und Modelle zur Implementierung und Fortentwicklung von Maßnahmen der öffentlichkeitswirksamen Sensibilisierung für das Thema, Anerkennung und Wertschätzung des kommunalpolitischen Engagements, kommunalen Netzwerkbildung, Förderung von Zivilcourage und politischer Bildung, demokratischer Normen- und Wertevermittlung sowie des Deeskalationsmanagements gefördert werden.
2.2 Nicht förderfähig sind bauliche Maßnahmen (Notfall-, Alarm- und Überwachungseinrichtungen, Videoüberwachung, Zugangskontrollsysteme etc.) und reine Sicherheitsanalysen ohne Anwendungsbezug.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 der AV vom 23. Dezember 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 124, Nds. Rpfl. S. 74)