HGPFRLAV,NI - Hass- und Gewaltprävention-Förderrichtlinie-Allgemeine Verfügung

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger
Redaktionelle Abkürzung
HGPFRLAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33300

AV d. MJ v. 23.12.2021 - 4209-PrävO3.20 -

Vom 23. Dezember 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 124) (1)

- VORIS 33300 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8

Nds. Rpfl. S. 74

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 der AV vom 23. Dezember 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 124, Nds. Rpfl. S. 74)

Abschnitt 1 HGPFRLAV - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger
Redaktionelle Abkürzung
HGPFRLAV,NI
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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33300

1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 der AV vom 23. Dezember 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 124, Nds. Rpfl. S. 74)

Abschnitt 2 HGPFRLAV - Gegenstand der Förderung

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Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33300

2.1 Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für Projekte und Maßnahmen zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger. Insbesondere sollen Pilotprojekte und Modelle zur Implementierung und Fortentwicklung von Maßnahmen der öffentlichkeitswirksamen Sensibilisierung für das Thema, Anerkennung und Wertschätzung des kommunalpolitischen Engagements, kommunalen Netzwerkbildung, Förderung von Zivilcourage und politischer Bildung, demokratischer Normen- und Wertevermittlung sowie des Deeskalationsmanagements gefördert werden.

2.2 Nicht förderfähig sind bauliche Maßnahmen (Notfall-, Alarm- und Überwachungseinrichtungen, Videoüberwachung, Zugangskontrollsysteme etc.) und reine Sicherheitsanalysen ohne Anwendungsbezug.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 der AV vom 23. Dezember 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 124, Nds. Rpfl. S. 74)

Abschnitt 3 HGPFRLAV - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger
Redaktionelle Abkürzung
HGPFRLAV,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33300

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zuwendungsempfänger, die ihren Sitz nicht in Niedersachsen haben, müssen nachweisen, dass sich ihr Tätigkeitsschwerpunkt und das zu fördernde Projekt auf Niedersachsen beziehen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 der AV vom 23. Dezember 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 124, Nds. Rpfl. S. 74)

Abschnitt 4 HGPFRLAV - Zuwendungsvoraussetzungen

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger
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HGPFRLAV,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33300

Zuwendungsempfänger müssen in fachlicher Hinsicht Gewähr für eine zweckentsprechende Durchführung der Maßnahmen und Projekte bieten und diese gegenüber der Bewilligungsbehörde bei Antragstellung durch die Vorlage von aktuellen Arbeitsbeschreibungen des geförderten Personals nachweisen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 der AV vom 23. Dezember 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 124, Nds. Rpfl. S. 74)