Abschnitt 2 NLStBV-ZustÜRdErl
Bibliographie
- Titel
- Übertragung von Zuständigkeiten für den Grundstücksverkehr auf die NLStBV
- Redaktionelle Abkürzung
- NLStBV-ZustÜRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92200
2. Wird die Wertgrenze gemäß Nummer 1.2 überschritten, ist die Zustimmung des MF erforderlich. Bezieht sich ein Grundstücksgeschäft auf mehrere Flurstücke, so ist für die Bemessung der Wertgrenze der Gesamtwert der betroffenen Flächen maßgebend.
2.1 Darüber hinaus ist unabhängig von den in Nummer 1 genannten Wertgrenzen eine frühzeitige Beteiligung des MF immer erforderlich, wenn sich abzeichnet, dass durch das Grundstücksgeschäft wichtige öffentliche Belange berührt sein könnten oder das Grundstücksgeschäft politisch bedeutsam ist.
2.2 Bei zustimmungsbedürftigen Grundstücksangelegenheiten i. S. der Nummer 2 sind den Berichten folgende aktuelle Unterlagen beizufügen:
2.2.1
Preisvermerk gemäß Anhang zu Anlage 2 zu VV Nr. 6.2 zu § 64 LHO mit den dort bezeichneten Unterlagen;
2.2.2
Wertermittlungsunterlagen, wenn sie über die Unterlagen gemäß Nummer 2.2.1 hinaus zum weiteren Verständnis erforderlich sind;
2.2.3
ein mit der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner abgestimmter Vertragsentwurf,
wenn er in wesentlichen Strukturen von den Regelungen der Anlage 2 Nr. 3 zu VV Nr. 6.2 zu § 64 LHO abweicht;
2.2.4
sonstige für die Entscheidung zweckdienliche Unterlagen.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 7. April 2020 (Nds. MBl. S. 468)