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  • ab 07.04.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 NLStBV-ZustÜRdErl

Bibliographie

Titel
Übertragung von Zuständigkeiten für den Grundstücksverkehr auf die NLStBV
Redaktionelle Abkürzung
NLStBV-ZustÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92200

7. Hinsichtlich der Veräußerung entbehrlich gewordener Grundstücke wird auf das Allgemeine Rundschreiben (ARS) Nr. 04/2020 vom 10.3.2020 (Verkehrsblatt 2020 S. 210) verwiesen. Hiernach entfällt die unmittelbare Veräußerung entbehrlicher Grundstücke durch die Straßenbauverwaltung. Derartige Grundstücke sind ausnahmslos der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Zweck der Verwaltung und Verwertung zuzuführen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 7. April 2020 (Nds. MBl. S. 468)