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  • ab 07.04.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 NLStBV-ZustÜRdErl

Bibliographie

Titel
Übertragung von Zuständigkeiten für den Grundstücksverkehr auf die NLStBV
Redaktionelle Abkürzung
NLStBV-ZustÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92200

6. Die NLStBV wird unbeschadet sonstiger haushaltsrechtlicher oder anderer Einwilligungs- und Genehmigungsvorbehalte zum selbständigen Erwerb von Grundstücken für den Bau von Bundesfernstraßen ermächtigt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 7. April 2020 (Nds. MBl. S. 468)