Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge
- Redaktionelle Abkürzung
- AGBSHGÄndG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141030000000
Vom 3. Februar 1986 (Nds. GVBl. S. 17 - VORIS 21141 03 00 00 000 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Artikel |
---|---|
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes | 1 |
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge | 2 |
Übergangsvorschrift | 3 |
Heranziehung kommunaler Körperschaften durch das Land | 4 |
Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge | 5 |
Inkrafttreten | 6 |