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  • ab 01.01.1986 (aktuelle Fassung)

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge
Redaktionelle Abkürzung
AGBSHGÄndG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141030000000

Vom 3. Februar 1986 (Nds. GVBl. S. 17 - VORIS 21141 03 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes1
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge2
Übergangsvorschrift3
Heranziehung kommunaler Körperschaften durch das Land4
Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge5
Inkrafttreten6