Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.01.1995, Az.: L 8 Ar 186/94

Bundesanstalt für Arbeit; Fortbildung; Beruflich; Klagebefugnis; Einvernehmen; Lehrgang; Kostenübernahme; Bildungsmaßnahme

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
26.01.1995
Aktenzeichen
L 8 Ar 186/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 12033
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1995:0126.L8AR186.94.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 25.03.1994 - S 9 Ar 513/93

Fundstellen

  • Breith 1995, 724
  • NZS 1995, 229
  • info also 1996, 29

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Teilnehmer einer von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Bildungsmaßnahme ist nicht hinsichtlich der Frage klagebefugt, ob ein Einvernehmen über die Höhe der Kosten zwischen Maßnahmeträger und Bundesanstalt hergestellt wird.

2. Wird kein Einvernehmen hergestellt, können seine Lehrgangsgebühren nur mit 70 vH getragen werden.