Art. 2 NHGÄndG2010 - Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze
- Redaktionelle Abkürzung
- NHGÄndG2010,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
§ 24 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. November 2009 (Nds. GVBl. S. 437), wird wie folgt geändert:
- 1.
In der Überschrift sowie in Absatz 1 Sätze 1 und 2 und Absatz 2 wird jeweils das Wort "Fachhochschule" durch das Wort "Hochschule" ersetzt.
- 2.
In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "Fachrichtung Allgemeine Dienste der Laufbahngruppe 2" durch die Worte "Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste" und die Worte "Fachrichtung Allgemeine Dienste der Laufbahngruppe 1" durch die Worte "Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste" ersetzt.