Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 19.06.2010 (aktuelle Fassung)

Art. 2 NHGÄndG2010 - Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze
Redaktionelle Abkürzung
NHGÄndG2010,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 24 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. November 2009 (Nds. GVBl. S. 437), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In der Überschrift sowie in Absatz 1 Sätze 1 und 2 und Absatz 2 wird jeweils das Wort "Fachhochschule" durch das Wort "Hochschule" ersetzt.

  2. 2.

    In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "Fachrichtung Allgemeine Dienste der Laufbahngruppe 2" durch die Worte "Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste" und die Worte "Fachrichtung Allgemeine Dienste der Laufbahngruppe 1" durch die Worte "Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste" ersetzt.