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  • ab 19.06.2010 (aktuelle Fassung)

Art. 4 NHGÄndG2010 - Änderung des Gesetzes über die Region Hannover

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze
Redaktionelle Abkürzung
NHGÄndG2010,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

In § 9 Nr. 7 Buchst. b des Gesetzes über die Region Hannover vom 5. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 348), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 403), werden nach dem Wort "ist" ein Semikolon und die Worte "abweichend davon ist bis zum 31. Dezember 2011 für Förderungsanträge für Ausbildungen an in Asien gelegenen Ausbildungsstätten für Bewilligungszeiträume, die ab dem 1. März 2010 beginnen, das Studentenwerk Oldenburg als Amt für Ausbildungsförderung zuständig" eingefügt.