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  • ab 13.01.1975 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 SWAusglAn - Verpflichtungserklärungen

Bibliographie

Titel
Sicherung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel und von Ansprüchen auf Wertausgleich nach Nr. 10.4 R-GVFG
Redaktionelle Abkürzung
SWAusglAn,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200000033001

1.
Hierdurch verpflichte ich mich, den mit der Zuwendung geförderten

  • Bau eines Betriebshofs -

  • Ausbau eines Betriebshofs -

  • Bau einer zentralen Werkstätte -

  • Ausbau einer zentralen Werkstätte -

nur mit Genehmigung der Bewilligungsbehörde zu veräußern, zu verpachten, zu vermieten oder zweckzuentfremden. Dies gilt nicht, sofern nach der Fertigstellung des Vorhabens mehr als 20 Jahre vergangen sind.

2.
Für den Fall, daß das Land die Zuwendung gemäß den Bewilligungsbedingungen zurückfordert oder einen Anspruch auf Wertausgleich erhebt, verpflichte ich mich, den Betrag der Zuwendung oder des Wertausgleiches vom Tage der Auszahlung der Zuwendung an mit 2 v. H. über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die für das Land Niedersachsen auf meinem Grundbesitz bestellte Grundschuld soll die etwaigen Ansprüche des Landes auf Rückzahlung der Zuwendung bzw. Zahlung von Wertausgleich sowie den Zinsanspruch sichern.