Abschnitt 1 SWAusglAn
Bibliographie
- Titel
- Sicherung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel und von Ansprüchen auf Wertausgleich nach Nr. 10.4 R-GVFG
- Redaktionelle Abkürzung
- SWAusglAn,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 93200000033001
Bei der Gewährung einer Zuwendung für den Bau oder Ausbau eines Betriebshofes oder einer zentralen Werkstatt hat sich der Träger der Maßnahmen nach Nr. 10.4 der R-GVFG vom 3.4.1973 zur zweckentsprechenden Verwendung zu verpflichten. Bei der Förderung privater Betriebe ist sowohl die zweckentsprechende Verwendung als auch ein etwaiger Anspruch auf Wertausgleich nach Nr. 18 R-GVFG dinglich zu sichern. Als Verpflichtung im Sinne der Nr. 10.4 R-GVFG reicht es nicht aus, daß der Zuwendungsempfänger die Einverständniserklärung nach Anlage 11 R-GVFG mit dem Zuwendungsbescheid abgibt. Es sind vielmehr ausdrückliche Verpflichtungserklärungen notwendig.
Zur einheitlichen Anwendung der Bestimmungen in Nr. 10.4 R-GVFG sind in Zukunft
- 1.
besondere Bewilligungsbedingungen nach dem Wortlaut der Anlage 1 in die Zuwendungsbescheide aufzunehmen und
- 2.
von den Zuwendungsempfängern Verpflichtungserklärungen nach dem Wortlaut der Anlage 2 zu fordern.
An die
Regierungspräsidenten und Präs. der Nds. Verw.-Bezirke,
Dienststellen der Straßenbauverwaltung,
Dienststellen der Staatshochbauverwaltung,
Landkreise und Gemeinden.
Nachrichtlich: An die
Industrie- und Handelskammern,
die nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs in Nds.,
die Verkehrsunternehmen des öffentl. Personennahverkehrs,
den Gesamtverband Verkehrsgewerbe Nds. e.V.,
den Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe - Landesgruppe Nord -.