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Niedersächsische Verordnung über die Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst
(Niedersächsische Vollstreckungsvergütungsverordnung - NVVergVO)

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst (Niedersächsische Vollstreckungsvergütungsverordnung - NVVergVO)
Amtliche Abkürzung
NVVergVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35507

Vom 14. Dezember 2017 (Nds. GVBl. S. 462 - VORIS 35507 -)

Aufgrund des § 50 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. September 2017 (Nds. GVBl. S. 287), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
Vergütung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher1
Vorläufige Vergütung2
Vergütung bei Verhinderung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers oder Erkrankung einer Bürokraft3
Festsetzung der Vergütung4
Zusätzliche Vergütung5
Zweiter Abschnitt
Andere im Vollstreckungsdienst tätige Beamtinnen und Beamte
Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst der Finanzverwaltung6
Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst einer Kommune7
Dritter Abschnitt
Schlussvorschriften
Übergangsregelung8
Inkrafttreten9