Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 23.01.1979, Az.: Ss 621/78

Beweisantrag; Beweismittel; Rücknahme; Verzicht; Widerruf; Vernehmung; Zeuge

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
23.01.1979
Aktenzeichen
Ss 621/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10912
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1979:0123.SS621.78.0A

Fundstelle

  • NiedersRpfl 1979, 110

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

1.1. Der Antragsteller kann einen zurüchgenommenen Beweisantrag wieder aufnehmen.

1.2. Spricht ein Prozeßbeteiligter (hier: Nebenklagevertreter) in der Hauptverhandlung seinen Verzicht auf die Vernehmung eines nicht anwesenden Zeugen aus, so kann ein Rückgriff auf dieses Beweismittel nur durch einen förmlichen Beweisantrag (hier: hilfsweise im Schlußvortrag) erfolgen.

2. Zur Unwiderruflichkeit der Verzichtserklärung.