Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 02.08.1979, Az.: Ss 412/79
Schulkind am Fahrbahnrand; Fußgängerüberweg; Unmöglichkeit der Überquerung; Verhalten des Kraftfahrers
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 02.08.1979
- Aktenzeichen
- Ss 412/79
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1979, 10910
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1979:0802.SS412.79.0A
Rechtsgrundlagen
- § 26 Abs. 1 StVO
- § 49 Abs. 1 Nr. 24b StVO
Fundstelle
- VRS 58, 286
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Eine fehlende Reaktion auf die erkennbare Anzeichen für das Vorhaben des am linken Fahrbahnrand wartenden Schulkindes, den Fußgängerüberweg zu überqueren, stellt bereits ein fehlendes Ermöglichen des Überquerens des Überweges durch den sich annähernden Kraftfahrer dar.