Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 02.08.1979, Az.: Ss 412/79

Schulkind am Fahrbahnrand; Fußgängerüberweg; Unmöglichkeit der Überquerung; Verhalten des Kraftfahrers

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
02.08.1979
Aktenzeichen
Ss 412/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1979, 10910
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1979:0802.SS412.79.0A

Fundstelle

  • VRS 58, 286

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Eine fehlende Reaktion auf die erkennbare Anzeichen für das Vorhaben des am linken Fahrbahnrand wartenden Schulkindes, den Fußgängerüberweg zu überqueren, stellt bereits ein fehlendes Ermöglichen des Überquerens des Überweges durch den sich annähernden Kraftfahrer dar.