Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
- Amtliche Abkürzung
- NFAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 61330080000000
In der Fassung vom 14. September 2007 (Nds. GVBl. S. 466 - VORIS 61330 08 00 00 000 -)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 423) (5)
Inhaltsübersicht(1) | §§ |
---|---|
Erster Teil | |
Leistungen aus dem Steuerverbund | |
Erster Abschnitt | |
Berechnung und Aufteilung der Zuweisungsmasse | |
Steuerverbund | 1 |
Aufteilung der Zuweisungsmasse | 2 |
Zweiter Abschnitt | |
Schlüsselzuweisungen für Gemeinde- und Kreisaufgaben | |
Erster Unterabschnitt | |
Aufteilung und Berechnung | |
Aufteilung der Schlüsselzuweisungen für Gemeinde- und Kreisaufgaben | 3 |
Berechnung der Schlüsselzuweisungen | 4 |
Zweiter Unterabschnitt | |
Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben | |
Bedarfsansatz | 5 |
Schlüsselzuweisungen an Samtgemeinden | 6 |
Dritter Unterabschnitt | |
Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben | |
Bedarfsansatz | 7 |
Umlagekraftmesszahl | 8 |
Vierter Unterabschnitt | |
Gemeinsame Vorschriften für die Berechnung der Steuerkraftzahlen | |
Messbeträge für Gemeinden | 9 |
Messbeträge für gemeindefreie Gebiete | 10 |
Steuerkraftzahlen | 11 |
Dritter Abschnitt | |
Ansatz für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises | |
Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises | 12 |
Vierter Abschnitt | |
Bedarfszuweisungen | |
13 | |
Zweiter Teil | |
Leistungen außerhalb des Steuerverbundes | |
Erster Abschnitt | |
Ausgleichsämter | |
(weggefallen) | 14 |
Zweiter Abschnitt | |
Entschuldungsfonds | |
Zins- und Tilgungshilfen zur Zukunftssicherung von Kommunen | 14a |
Zins- und Tilgungshilfen zur Stabilisierung von Kommunen | 14b |
Sondervermögen ,"Entschuldungsfonds", Entschuldungsumlage | 14c |
Erhebung | 14d |
Auflösung des Sondervermögens | 14e |
Berücksichtigung in der Haushaltswirtschaft | 14f |
Dritter Teil | |
Kreisumlage | |
Berechnung und Festsetzung | 15 |
Vierter Teil | |
Finanzausgleichsumlage | |
Finanzausgleichsumlage | 16 |
Fünfter Teil | |
Gemeinsame Vorschriften und Verfahren | |
Einwohnerzahl | 17 |
Gebietsänderungen | 18 |
Verjährung | 19 |
Festsetzung der Leistungen | 20 |
Zahlungsverkehr | 21 |
Zweckgebundene Zuweisungen außerhalb dieses Gesetzes | 22 |
Finanzstatistik | 23 |
Sechster Teil | |
Übergangs- und Schlussvorschriften | |
Übergangsvorschriften | 24 |
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zum Bundesgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze | 25 |
Änderung des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes "Großraum Braunschweig" | 26 |
Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 27 |
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.
Nach Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 423) gelten folgende Abweichungen von trennungsgeldrechtlichen Vorschriften bei Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Flüchtlingen
Ändert sich der Dienstort einer Beamtin oder eines Beamten im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Unterstützungsmaßnahme zur Bewältigung der steigenden Zahl von Flüchtlingen, so wird ab dem Zeitpunkt, zu dem der Wechsel des Dienstortes wirksam wird, Trennungsgeld abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Trennungsgeldverordnung (TGV) in der in § 120 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes genannten Fassung auch gewährt, wenn die Wohnung der Beamtin oder des Beamten im neuen Dienstort oder im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des Bundesumzugskostengesetzes) liegt; § 3 Abs. 1 Satz 2 sowie § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 TGV sind nicht anzuwenden.