Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
Amtliche Abkürzung
NFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
61330080000000

In der Fassung vom 14. September 2007 (Nds. GVBl. S. 466 - VORIS 61330 08 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 423) (5)

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Leistungen aus dem Steuerverbund
Erster Abschnitt
Berechnung und Aufteilung der Zuweisungsmasse
Steuerverbund1
Aufteilung der Zuweisungsmasse2
Zweiter Abschnitt
Schlüsselzuweisungen für Gemeinde- und Kreisaufgaben
Erster Unterabschnitt
Aufteilung und Berechnung
Aufteilung der Schlüsselzuweisungen für Gemeinde- und Kreisaufgaben3
Berechnung der Schlüsselzuweisungen4
Zweiter Unterabschnitt
Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben
Bedarfsansatz5
Schlüsselzuweisungen an Samtgemeinden6
Dritter Unterabschnitt
Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben
Bedarfsansatz7
Umlagekraftmesszahl8
Vierter Unterabschnitt
Gemeinsame Vorschriften für die Berechnung der Steuerkraftzahlen
Messbeträge für Gemeinden9
Messbeträge für gemeindefreie Gebiete10
Steuerkraftzahlen11
Dritter Abschnitt
Ansatz für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises12
Vierter Abschnitt
Bedarfszuweisungen
13
Zweiter Teil
Leistungen außerhalb des Steuerverbundes
Erster Abschnitt
Ausgleichsämter
(weggefallen)14
Zweiter Abschnitt
Entschuldungsfonds
Zins- und Tilgungshilfen zur Zukunftssicherung von Kommunen14a
Zins- und Tilgungshilfen zur Stabilisierung von Kommunen14b
Sondervermögen ,"Entschuldungsfonds", Entschuldungsumlage14c
Erhebung14d
Auflösung des Sondervermögens14e
Berücksichtigung in der Haushaltswirtschaft14f
Dritter Teil
Kreisumlage
Berechnung und Festsetzung15
Vierter Teil
Finanzausgleichsumlage
Finanzausgleichsumlage16
Fünfter Teil
Gemeinsame Vorschriften und Verfahren
Einwohnerzahl17
Gebietsänderungen18
Verjährung19
Festsetzung der Leistungen20
Zahlungsverkehr21
Zweckgebundene Zuweisungen außerhalb dieses Gesetzes22
Finanzstatistik23
Sechster Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften24
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zum Bundesgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze 25
Änderung des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes "Großraum Braunschweig" 26
Inkrafttreten, Außerkrafttreten 27

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

Nach Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 423) gelten folgende Abweichungen von trennungsgeldrechtlichen Vorschriften bei Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Flüchtlingen

Ändert sich der Dienstort einer Beamtin oder eines Beamten im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Unterstützungsmaßnahme zur Bewältigung der steigenden Zahl von Flüchtlingen, so wird ab dem Zeitpunkt, zu dem der Wechsel des Dienstortes wirksam wird, Trennungsgeld abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Trennungsgeldverordnung (TGV) in der in § 120 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes genannten Fassung auch gewährt, wenn die Wohnung der Beamtin oder des Beamten im neuen Dienstort oder im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des Bundesumzugskostengesetzes) liegt; § 3 Abs. 1 Satz 2 sowie § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 TGV sind nicht anzuwenden.