Abschnitt 2 FesterklärAV
Bibliographie
- Titel
- Allgemeine Verfügung über Feststellungserklärungen nach § 1059a Nr. 2, §§ 1059e, 1092 Abs. 2 und § 1098 Abs. 3 BGB
- Redaktionelle Abkürzung
- FesterklärAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 40100000000003
2.
Die Erklärung ist in der Form des § 29 Abs. 3 der Grundbuchordnung abzugeben.
In der Regel ist folgendes Muster geeignet:
"Feststellungserklärung
Die ... (übertragende juristische Person) hat durch Vertrag vom ... ihr (näher zu bezeichnendes) Unternehmen auf ... (Erwerber) übertragen. Sie beabsichtigt, auch die folgenden - die aus dem angehefteten Verzeichnis ersichtlichen - Rechte auf ... (Erwerber) zu übertragen: ...
Aufgrund des § ... i.V.m. der AV des Niedersächsischen Justizministeriums vom 26.3.1990 (Nds. Rpfl. S 104) wird festgestellt, daß die Rechte geeignet sind, den Zwecken des Unternehmens zu dienen."