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  • ab 01.05.1990 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 FesterklärAV

Bibliographie

Titel
Allgemeine Verfügung über Feststellungserklärungen nach § 1059a Nr. 2, §§ 1059e, 1092 Abs. 2 und § 1098 Abs. 3 BGB
Redaktionelle Abkürzung
FesterklärAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
40100000000003

2.
Die Erklärung ist in der Form des § 29 Abs. 3 der Grundbuchordnung abzugeben.

In der Regel ist folgendes Muster geeignet:

"Feststellungserklärung

Die ... (übertragende juristische Person) hat durch Vertrag vom ... ihr (näher zu bezeichnendes) Unternehmen auf ... (Erwerber) übertragen. Sie beabsichtigt, auch die folgenden - die aus dem angehefteten Verzeichnis ersichtlichen - Rechte auf ... (Erwerber) zu übertragen: ...
Aufgrund des § ... i.V.m. der AV des Niedersächsischen Justizministeriums vom 26.3.1990 (Nds. Rpfl. S 104) wird festgestellt, daß die Rechte geeignet sind, den Zwecken des Unternehmens zu dienen."