Abschnitt 3 FesterklärAV
Bibliographie
- Titel
- Allgemeine Verfügung über Feststellungserklärungen nach § 1059a Nr. 2, §§ 1059e, 1092 Abs. 2 und § 1098 Abs. 3 BGB
- Redaktionelle Abkürzung
- FesterklärAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 40100000000003
3.
Vor der Entscheidung über die Feststellungserklärung ist der Eigentümer des mit dem zu übertragenden Recht belasteten Grundstücks anzuhören. Die Entscheidung ist ihm bekanntzugeben.