Abschnitt 3 HBStatGDVREr - 3. Erhebung der Merkmale aber den Bauzustand am Jahresende
(Bauüberhang gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 HBauStatG)
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Hochbaustatistikgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- HBStatGDVREr,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072000003001
Zur Erhebung der Merkmale über den Bauüberhang (§ 3 Abs. 3 HBauStatG) sendet das NLS an die Bauaufsichtsbehörden Listen aller Baumaßnahmen, für die bis zum Ende des Jahres dem NLS keine Meldungen über die Fertigstellung vorliegen. Die Bauaufsichtsbehörden tragen die vorhandenen Angaben über den Bauüberhang ein. Erforderlichenfalls bitten sie die zuständigen Gemeinden, dann noch fehlende Angaben um dort verfügbare Informationen über den Fortschritt von Baumaßnahmen zu ergänzen.
An
das Niedersächsische Landesamt für Statistik
die Landkreise und Gemeinden
Nachrichtlich:
An die
Bezirksregierungen