Amtsgericht Braunschweig
Urt. v. 30.06.1989, Az.: 120 C 835/89

Schmerzensgeld; Hundebiß; Hautablederung; Tetanus-Spritze; Narbe

Bibliographie

Gericht
AG Braunschweig
Datum
30.06.1989
Aktenzeichen
120 C 835/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12930
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGBRAUN:1989:0630.120C835.89.0A

Fundstelle

  • DfS Nr. 1993/2090

Amtlicher Leitsatz

Ein 39-jähriger Mann erhält Schmerzensgeld i.H.v. 800 DM wegen eines Hundebisses in das linke Wadenbein. Er erlitt eine 5-DM-große Hautablederung mit einer Narbe als Dauerfolge. Er war 16 Tage arbeitsunfähig und erhielt 2 Tetanus-Spritzen. Das Verschulden des Hundehalters war gering.