Amtsgericht Braunschweig
Urt. v. 30.06.1989, Az.: 120 C 835/89
Schmerzensgeld; Hundebiß; Hautablederung; Tetanus-Spritze; Narbe
Bibliographie
- Gericht
- AG Braunschweig
- Datum
- 30.06.1989
- Aktenzeichen
- 120 C 835/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 12930
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGBRAUN:1989:0630.120C835.89.0A
Fundstelle
- DfS Nr. 1993/2090
Amtlicher Leitsatz
Ein 39-jähriger Mann erhält Schmerzensgeld i.H.v. 800 DM wegen eines Hundebisses in das linke Wadenbein. Er erlitt eine 5-DM-große Hautablederung mit einer Narbe als Dauerfolge. Er war 16 Tage arbeitsunfähig und erhielt 2 Tetanus-Spritzen. Das Verschulden des Hundehalters war gering.