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Bestimmungen für das Land Niedersachsen über die Auszahlung und den rechnungsmäßigen Nachweis der Besoldungen, Vergütungen und Löhne bei Versetzung und Abordnung

Bibliographie

Titel
Bestimmungen für das Land Niedersachsen über die Auszahlung und den rechnungsmäßigen Nachweis der Besoldungen, Vergütungen und Löhne bei Versetzung und Abordnung
Redaktionelle Abkürzung
NachwBesbV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000030000016

RdErl. d. MF v. 21.4.1977 - 12 2 - 10 04 (3) - 28

Vom 21. April 1977 (Nds. MBl. S. 465)

VORIS - 64000 03 00 00 016 -

- GültL 2/60 -

Bezug:

  1. a)
    RdErl. vom 14.7.1969 (Nds. MBl. S. 730)
  2. b)
    RdErl. vom 12.4.1972 (Nds. MBl. S. 664)
  3. c)
    RdErl. vom 14.2.1963 (Nds. MBl. S. 118)
    - GültL 10/228, 255; 15/22 -

Der BMF hat mit RdSchr. vom 28.11.1974 (MinBlFin. S. 807) für die Bundesverwaltung neue Bestimmungen für die Auszahlung und den rechnungsmäßigen Nachweis der Besoldungen und Vergütungen bei Versetzung und Abordnung erlassen. Mit Rücksicht auf die aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung notwendige Übereinstimmung dieser Bundes- und der entsprechenden Landesvorschriften sowie im Hinblick auf die Bestimmungen des § 50 Abs. 3 LHO und die Vorl. VV hierzu werden die Bezugserlasse aufgehoben. Es gelten ab sofort die als Anlage bekanntgegebenen Bestimmungen.

Aus technischen Gründen enthalten diese keine Hinweise mehr über das Verfahren bei der Einberufung von Landesbediensteten zu Eignungsübungen nach dem Eignungsübungsgesetz vom 20.1.1956 (BGBl. I S. 13), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1970 (BGBl. I S. 1741). Insoweit gelten nach wie vor die speziellen gesetzlichen Bestimmungen.

Anlage

Zur Einschränkung der Erstattung von Bezügen bei der Versetzung und Abordnung von Landesbediensteten wird folgendes bestimmt:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Verfahren bei der Versetzung und Abordnung von Beamten, Richtern, Angestellten und ständig vollbeschäftigten Arbeitern des Landes (Landesbedienstete) i n n e r h a l b der Landesverwaltung1
1.1. Verfahren bei Versetzung
1.2. Verfahren bei Abordnung
1.3. Bewirtschaftung der Stellen
1.4. Sonstige Hinweise
Verfahren bei der Abordnung von Landesbediensteten an Dienststellen der Bundesverwaltung, einer anderen Landesverwaltung oder einer Gemeindeverwaltung usw. und umgekehrt 2
2.1. Abordnung von Landesbediensteten an Dienststellen der Bundesverwaltung und umgekehrt
2.2. Abordnung von Landesbediensteten an Dienststellen anderer Länder oder an Gemeinden usw. und umgekehrt
2.3. Sonstige Hinweise
2.4. (ohne Titel)
Verfahren beim Ausscheiden von Bediensteten aus dem Landesdienst infolge Übernahme durch den Bund, andere Länder oder Gemeinden usw. und umgekehrt ohne vorherige Abordnung3
(Formblatt)Anlage 1