§ 1 UmlVO-Milch
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Erhebung einer Umlage auf dem Gebiet der Milchwirtschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- UmlVO-Milch,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78620
Molkereien mit Betriebsstätten in Niedersachsen und Milchsammelstellen haben zur Förderung der Milchwirtschaft eine Umlage in Höhe von 0,045 Cent je Kilogramm in Niedersachsen erzeugter und angelieferter Milch zu entrichten.