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§ 1 UmlVO-Milch

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Erhebung einer Umlage auf dem Gebiet der Milchwirtschaft
Redaktionelle Abkürzung
UmlVO-Milch,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78620

Molkereien mit Betriebsstätten in Niedersachsen und Milchsammelstellen haben zur Förderung der Milchwirtschaft eine Umlage zu entrichten.

Die Umlage beträgt 0,045 Cent je Kilogramm in Niedersachsen angelieferter Milch.