§ 1 UmlVO-Milch
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Erhebung einer Umlage auf dem Gebiet der Milchwirtschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- UmlVO-Milch,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78620
Molkereien mit Betriebsstätten in Niedersachsen und Milchsammelstellen haben zur Förderung der Milchwirtschaft eine Umlage zu entrichten.
Die Umlage beträgt 0,0613 Cent je Kilogramm in Niedersachsen angelieferter Milch.