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§ 1 KHInvSVG - Errichtung

Bibliographie

Titel
Gesetz über das "Sondervermögen zur Förderung von Krankenhausinvestitionen"
Redaktionelle Abkürzung
KHInvSVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21065

1Das Land Niedersachsen errichtet ein zweckgebundenes, nicht rechtsfähiges "Sondervermögen zur Förderung von Krankenhausinvestitionen". 2Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Landes getrennt zu halten.