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§ 6 TbVO - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Todesbescheinigung (TbVO)
Amtliche Abkürzung
TbVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21068

Vor Ablauf des 31. Juli 2009 dürfen noch die vor dem 15. Juni 2009 gebräuchlichen Vordrucke für die Todesbescheinigung und für die gesonderte innere Leichenschau einschließlich der Umschlagmuster verwendet werden.