§ 2 GeflKKiTaBetrVO - Ausnahmen von Anforderungen für Räumlichkeiten und Außenflächen
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung zur Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder
- Redaktionelle Abkürzung
- GeflKKiTaBetrVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21130
Abweichungen von den Anforderungen der §§ 1 bis 4 und des § 5 Satz 2 DVO-NKiTaG sind zulässig, ohne dass es einer Zulassung durch das Landesjugendamt bedarf (Abweichung von § 6 DVO-NKiTaG).
Außer Kraft am 1. August 2023 durch § 7 der Verordnung i.d.F. vom 13. Dezember 2022 (Nds. GVBl. S. 748)