§ 47c AVO - Sek I - Sonderregelungen zum Erwerb von Abschlüssen im Schuljahr 2020/2021 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- AVO - Sek I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410014100000
Kann wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Schuljahr 2020/2021 Präsenzunterricht nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, so kann die oberste Schulbehörde bestimmen, dass § 47b im Schuljahr 2020/2021 entsprechend anzuwenden ist mit der Maßgabe, dass in Absatz 1 Satz 2 an die Stelle des 12. Juni 2020 der 4. Juni 2021 tritt. Die Bestimmung kann auf einzelne Schulen beschränkt werden. Sie ist öffentlich bekannt zu machen.