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§ 47c AVO - Sek I - Sonderregelungen zum Erwerb von Abschlüssen im Schuljahr 2020/2021 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
Amtliche Abkürzung
AVO - Sek I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410014100000

Kann wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Schuljahr 2020/2021 Präsenzunterricht nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, so kann die oberste Schulbehörde bestimmen, dass § 47b im Schuljahr 2020/2021 entsprechend anzuwenden ist mit der Maßgabe, dass in Absatz 1 Satz 2 an die Stelle des 12. Juni 2020 der 4. Juni 2021 tritt. Die Bestimmung kann auf einzelne Schulen beschränkt werden. Sie ist öffentlich bekannt zu machen.