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§ 1 NBildUG

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz - NBildUG)
Amtliche Abkürzung
NBildUG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22450020000000

Bildungsurlaub dient der Erwachsenenbildung im Sinne des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes.