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  • ab 01.01.1991 (aktuelle Fassung)

§ 14 NBildUG

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz - NBildUG)
Amtliche Abkürzung
NBildUG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22450020000000

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. 1)

Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 5. Juni 1974 (Nieders. GVBl. S. 321). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus dem in den Bekanntmachungen vom 17. Dezember 1974 (Nieders. GVBl. S. 569) und vom 7. Januar 1985 (Nieders. GVBl. S. 1) sowie dem in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetz.