§ 2 GleichstellG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache
- Redaktionelle Abkürzung
- GleichstellG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 14000010000000
Sind in Rechts- und Verwaltungsvorschriften Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, nur in männlicher Sprachform enthalten, so ist im amtlichen Sprachgebrauch im Einzelfall die jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden.