§ 3 KVerwFAAusbV - Theoretische Unterweisung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten oder zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
- Redaktionelle Abkürzung
- KVerwFAAusbV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20461010400000
1Die theoretische Unterweisung zur Ergänzung und Vertiefung der berufspraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten umfasst
- 1.
dienstbegleitenden Unterricht von 700 Stunden am Studieninstitut des Landes Niedersachsen oder an einem kommunalen Studieninstitut, wobei etwa 260 Stunden auf einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung und etwa 440 Stunden auf einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung entfallen, sowie
- 2.
weiteren dienstbegleitenden Unterricht von 180 Stunden.
2Wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Ausbildung genügt für Berufsausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2020 enden, abweichend von Satz 1 Nr. 1 ein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung von weniger als 440 Stunden und damit dienstbegleitender Unterricht von weniger als 700 Stunden.