§ 3 KVerwFAAusbV - Theoretische Unterweisung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten oder zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
- Redaktionelle Abkürzung
- KVerwFAAusbV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20461010400000
Die theoretische Unterweisung zur Ergänzung und Vertiefung der berufspraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten umfasst
- 1.dienstbegleitenden Unterricht von 700 Stunden am Studieninstitut des Landes Niedersachsen oder an einem kommunalen Studieninstitut, wobei etwa 260 Stunden auf einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung und etwa 440 Stunden auf einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung entfallen, sowie
- 2.weiteren dienstbegleitenden Unterricht von 180 Stunden.