Anlage 1 KVerwFAAusbV - Anlage
(zu § 2)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten oder zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
- Redaktionelle Abkürzung
- KVerwFAAusbV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20461010400000
Ausbildungsrahmenplan
Fachliche und zeitliche Gliederung des 3. Ausbildungsjahres in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
I.
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten in den aufgeführten Berufsbildpositionen zu vermitteln:
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten |
---|---|---|
1.1 | Betriebliche Organisation | a) Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation, Entscheidungsstrukturen und Ablaufplanung des Ausbildungsbetriebes darstellen, |
b) betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen. | ||
1.2 | Rechnungswesen | a) Kosten und Leistungen erfassen und berechnen, |
b) Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument am Beispiel des Ausbildungsbetriebes beschreiben. | ||
1.3 | Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung | a) Öffentliche Verwaltungen als betriebliche Systeme, |
b) Leistungserstellung, | ||
c) Leistungsverwertung. | ||
1.4 | Volkswirtschaft | a) Theorie der Nachfrage und des Angebots, |
b) Ordnungsrahmen der Marktwirtschaft, | ||
c) Preisbildung des Polypols, Monopols, Oligopols, | ||
d) Preisbildung durch marktkonforme und marktkonträre Staatseingriffe, | ||
e) Arbeitsmarkt, | ||
f) Wettbewerbspolitik in der sozialen Marktwirtschaft, | ||
g) Wirtschaftskreislauf und volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, | ||
h) Geld und Kredit (Preisniveau, Kaufkraft, Inflation, Deflation), | ||
i) Ökologie und Ökonomie. | ||
1.5 | Kommunalrecht | a) Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung sowie Formen und Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften erläutern, |
b) Rechte und Pflichten von Bürgern und Einwohnern bei der Sachbearbeitung berücksichtigen, | ||
c) rechtliche Stellung der Organe der kommunalen Gebietskörperschaften erläutern, | ||
d) bei der Vorbereitung von Sitzungen kommunaler Beschlussgremien mitwirken, | ||
e) Rechts- und Fachaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften erläutern, | ||
f) Grundsätze der kommunalen Einnahmebeschaffung anwenden, | ||
g) Rechtsformen gemeindlicher Unternehmen und ihre Wirtschaftsgrundsätze beschreiben, | ||
h) Wirtschaftsgrundsätze für gemeindliche Unternehmen beschreiben. |
Im Zusammenhang damit sind die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten in den angeführten Berufsbildpositionen zu vertiefen:
Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten |
---|---|
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Verhütung treffen, |
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden, | |
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten, | |
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen. | |
Umweltschutz | a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären, |
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden, | |
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen, | |
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuzuführen. | |
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe | a) Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden, |
b) Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten, | |
c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen, | |
d) persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten, | |
e) Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen, | |
f) Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen, | |
g) Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten, | |
h) Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten. | |
Informations- und Kommunikationssysteme | a) Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben, |
b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen, | |
c) Auswirkungen des Einsatzes der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen, | |
d) Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen, | |
e) Regelungen zum Datenschutz anwenden. | |
Haushaltswesen | a) Ziele und Notwendigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsplanung begründen, |
b) bei der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans mitwirken, | |
c) Haushaltsmittel unter Berücksichtigung von Möglichkeiten des flexiblen Mitteleinsatzes bewirtschaften, | |
d) Haushaltsgrundsätze anwenden, | |
e) Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen, | |
f) Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen prüfen, | |
g) Zahlungsvorgänge bearbeiten. | |
Rechnungswesen | a) Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erläutern, |
b) doppelte und kameralistische Buchführung unterscheiden, Buchungsvorgänge bearbeiten, | |
c) betriebstypische Wirtschaftlichkeitsberechnungen beschreiben. |
II.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten in den aufgeführten Berufsbildpositionen zu vermitteln:
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten |
---|---|---|
2.1 | Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts | a) sachliche und örtliche Zuständigkeit prüfen, |
b) Anträge aufnehmen, | ||
c) Bescheide erlassen, | ||
d) sofortige Vollziehung von Verwaltungsakten anordnen und begründen, | ||
e) Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten der Fehlerbeseitigung prüfen, | ||
f) Vollstreckungsarten unterscheiden, | ||
g) Rechtsbehelfe prüfen. |
Im Zusammenhang damit sind die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten in den angeführten Berufsbildpositionen zu vertiefen:
Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten |
---|---|
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe | a) Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden, |
b) Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten, | |
c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen, | |
d) persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten, | |
e) Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen, | |
f) Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen, | |
g) Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten, | |
h) Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten. | |
Informations- und Kommunikationssysteme | a) Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes |
b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen, | |
c) Auswirkungen des Einsatzes der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen, | |
d) Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen, | |
e) Regelungen zum Datenschutz anwenden. | |
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | a) Rangordnung von Rechtsquellen beachten, |
b) Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns anwenden, | |
c) Grundsätze des Verwaltungsverfahrens anwenden, | |
d) Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen, | |
e) Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen, | |
f) Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen, | |
g)förmliche Zustellung veranlassen. |
III.
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten in den aufgeführten Berufsbildpositionen zu vermitteln:
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten |
---|---|---|
3.1 | Fallbezogene, praktische Rechtsanwendung in Aufgabengebieten der ausbildenden Stelle | a) Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und Rechtsfolgen feststellen, |
b) bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheiden, | ||
c)Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von Ermessensspielräumen vorbereiten, | ||
d) Entscheidungen begründen. |
Im Zusammenhang damit sind die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten in den angeführten Berufsbildpositionen zu vertiefen:
Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten |
---|---|
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe | a) Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden, |
b) Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten, | |
c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen, | |
d) persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten, | |
e) Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen, | |
f) Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen, | |
g) Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten, | |
h) Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten. | |
Informations- und Kommunikationssysteme | a) Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben, |
b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen, | |
c) Auswirkungen des Einsatzes der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen, | |
d) Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen, | |
e) Regelungen zum Datenschutz anwenden. | |
Kommunikation und Kooperation | a) externe und interne Dienstleistungen auf der Grundlage des Qualitätsmerkmals der Bürger- und Kundenorientierung erbringen, |
b) Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen anwenden, | |
c) Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten, | |
d) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen, | |
e) Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigen, | |
f) Wirkungen des eigenen Handelns auf Betroffene und auf die Öffentlichkeit bewerten. | |
Personalwesen | a) Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden, |
b) Vorgänge im Zusammenhang mit der Einstellung und dem Ausscheiden von Beschäftigten bearbeiten, | |
c) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten, | |
d) Vorgänge im Zusammenhang mit personellen Veränderungen, insbesondere Höhergruppierungen und Umsetzungen bearbeiten. | |
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | a) Rangordnung von Rechtsquellen beachten, |
b) Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns anwenden, | |
c) Grundsätze des Verwaltungsverfahrens anwenden, | |
d) Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen, | |
e) Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen, | |
f) Widersprüche auf Form und Fristeneinhaltung prüfen, | |
g) förmliche Zustellung veranlassen. | |
Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts | a) sachliche und örtliche Zuständigkeit prüfen, |
b) Anträge aufnehmen, | |
c) Bescheide erlassen, | |
d) sofortige Vollziehung von Verwaltungsakten anordnen und begründen, | |
e) Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten der Fehlerbeseitigung prüfen, | |
f) Vollstreckungsarten unterscheiden, | |
g) Rechtsbefehle prüfen. |