Abschnitt 4 LKrAzErl
Bibliographie
- Titel
- Arbeitszeit der Lehrkräfte; Arbeitszeit der nach dem TV-L beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- LKrAzErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480000007008
4.
Lehrkräften in Altersteilzeit wird eine Altersermäßigung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 ArbZVO-Lehr gewährt; § 9 Abs. 3 ArbZVO-Lehr findet keine Anwendung.