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Abschnitt 4 LKrAzErl

Bibliographie

Titel
Arbeitszeit der Lehrkräfte; Arbeitszeit der nach dem TV-L beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen
Redaktionelle Abkürzung
LKrAzErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480000007008

4.
Lehrkräften in Altersteilzeit wird eine Altersermäßigung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 ArbZVO-Lehr gewährt; § 9 Abs. 3 ArbZVO-Lehr findet keine Anwendung.