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Abschnitt 4 LKrAzErl

Bibliographie

Titel
Arbeitszeit der Lehrkräfte; hier: Arbeitszeit der im Angestelltenverhältnis nach dem BAT beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen
Redaktionelle Abkürzung
LKrAzErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480000007008

4.
Für vollbeschäftigte Lehrkräfte gelten die Regelungen über verpflichtende und freiwillige Arbeitszeitkonten (§§ 4a und 4b ArbZVO-Lehr), für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur die über freiwillige Arbeitszeitkonten entsprechend. Bei Lehrkräften, die muttersprachlichen Unterricht erteilen, sind im Rahmen dieser entsprechenden Anwendung folgende Bestimmungen zugrunde zu legen:

  • in den Fällen der Nr. 2 Sätze 1 bis 3 die Bestimmungen für Lehrkräfte an Hauptschulen,
  • in den übrigen Fällen die Bestimmungen für Lehrkräfte der Schulform, deren Regelstundenzahl nach Nr. 2 Sätze 4 bis 6 jeweils maßgebend ist.

Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen sind von den Arbeitszeitkontoregelungen ausgenommen.