Abschnitt 4 LKrAzErl
Bibliographie
- Titel
- Arbeitszeit der Lehrkräfte; hier: Arbeitszeit der im Angestelltenverhältnis nach dem BAT beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- LKrAzErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480000007008
4.
Für vollbeschäftigte Lehrkräfte gelten die Regelungen über verpflichtende und freiwillige Arbeitszeitkonten (§§ 4a und 4b ArbZVO-Lehr), für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur die über freiwillige Arbeitszeitkonten entsprechend. Bei Lehrkräften, die muttersprachlichen Unterricht erteilen, sind im Rahmen dieser entsprechenden Anwendung folgende Bestimmungen zugrunde zu legen:
- in den Fällen der Nr. 2 Sätze 1 bis 3 die Bestimmungen für Lehrkräfte an Hauptschulen,
- in den übrigen Fällen die Bestimmungen für Lehrkräfte der Schulform, deren Regelstundenzahl nach Nr. 2 Sätze 4 bis 6 jeweils maßgebend ist.
Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen sind von den Arbeitszeitkontoregelungen ausgenommen.