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  • ab 28.07.1982 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 DfKgfEGZV

Bibliographie

Titel
Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes; hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen, Zahlungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
DfKgfEGZV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
85000000000014

4.
Um eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Kassenaufgaben durch die Bundeskasse Hannover zu gewährleisten, sind von den für die Durchführung der o.g. Aufgaben nach dem KgfEG zuständigen Behörden insbesondere folgende Maßnahmen zu treffen:

  1. a)
    rechtzeitige Beschaffung der Bundesvordrucke,
  2. b)
    rechtzeitige Zuleitung der Unterschriftproben der Anordnungsbefugten auf Vordruck,
  3. c)
    fortlaufende Übersendung der Kassenanordnungen, die im manuellen Verfahren erstellt werden, an die Bundeskasse Hannover