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  • ab 28.07.1982 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 DfKgfEGZV

Bibliographie

Titel
Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes; hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen, Zahlungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
DfKgfEGZV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
85000000000014

6.
Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und die Betriebsmittelanforderung erfolgen über die Bezirksregierungen.

Die Ausgaben werden bei Kapitel 06 40 Titel 681 01 und etwaige Rückflüsse bei Kapitel 06 40 Titel 119 99 des Bundeshaushalts nachgewiesen.

An die
Bezirksregierungen,
Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte.