DfKgfEGZV,NI - Durchführung KgfEG Zahlungsverfahren

Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes;
hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen, Zahlungsverfahren

Bibliographie

Titel
Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes; hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen, Zahlungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
DfKgfEGZV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
85000000000014

RdErl. d. MB v. 2.6.1982 - 21-43 430-4 -

Vom 2. Juni 1982 (Nds. MBl. S. 771)

- GültL 72/137 -

- VORIS 85000 00 00 00 014 -

Nach § 1 des Gesetzes zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen vom 13.4.1954 (Nds. GVBl. Sb. I S. 751) sind mit Wirkung vom 1.5.1954 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständige Behörden für die Durchführung der Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG) i.d.F. vom 2.9.1971 (BGBl. I S. 1545), zuletzt geändert durch Art. 2 des Achten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes vom 17.3.1980 (BGBl. I S. 322).

Da gemäß § 57 Abs. 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom 19.8.1969 (BGBl. I S. 1273), geändert durch Art. 38 des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz vom 21.12.1974 (BGBl. I S. 3656), Zahlungen für den Bund von den Bundeskassen wahrgenommen werden, ist eine Umstellung der bisherigen Zahlungspraxis erforderlich. Um eine ordnungsgemäße und reibungslose Umstellung zu gewährleisten, gebe ich nachstehende Hinweise, die ich von den für die Durchführung der Aufgaben nach dem KgfEG zuständigen Behörden für die Abwicklung der Kassenaufgaben und Zahlungsvorgänge zu beachten bitte.

Abschnitt 1 DfKgfEGZV

Bibliographie

Titel
Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes; hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen, Zahlungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
DfKgfEGZV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
85000000000014

1.
Alle Kassenanordnungen sind an die Bundeskasse Hannover zu richten. Für Kassenordnungen an die Bundeskasse sind ausschließlich die Vordrucke des Bundes zu verwenden. Die Vordrucke sind bei der

  1. Bundesdruckerei
    - Zweigbetrieb Neu Isenburg -
    Postfach 11 10
    6078 Neu Isenburg 1

erhältlich, und zwar unter folgenden Lager-Nummern:

21 201Annahmeanordnung über Einzelhaushaltseinnahmen
21 245Auszahlungsanordnung über Einzelhaushaltsausgaben
21 247Anlage zur Auszahlungsanordnung - für verschiedene Verwendungszwecke -.

Abschnitt 2 DfKgfEGZV

Bibliographie

Titel
Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes; hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen, Zahlungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
DfKgfEGZV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
85000000000014

2.
Die Kassenanordnungen sind mit der Schlüsselnummer der anordnenden Dienststelle zu versehen. Die Schlüsselnummern entsprechen denen im HHG-Zahlungsverfahren (Anlage zum RdErl. vom 18.8.1981, Nds. MBl. S. 776 - GültL 70/147, geändert durch RdErl. vom 16.9.1981, Nds. MBl. S. 1171 - GültL 70/148). Sie gelten nur für Kassenanordnungen, die an die Bundeskasse Hannover gerichtet werden.

Abschnitt 3 DfKgfEGZV

Bibliographie

Titel
Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes; hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen, Zahlungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
DfKgfEGZV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
85000000000014

3.
Die Buchungsstelle ist bei den Ausgaben mit "0 640 681 010 000 000" und bei den Einnahmen mit "0 640 119 990 000 000" zu bezeichnen.

Abschnitt 4 DfKgfEGZV

Bibliographie

Titel
Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes; hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen, Zahlungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
DfKgfEGZV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
85000000000014

4.
Um eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Kassenaufgaben durch die Bundeskasse Hannover zu gewährleisten, sind von den für die Durchführung der o.g. Aufgaben nach dem KgfEG zuständigen Behörden insbesondere folgende Maßnahmen zu treffen:

  1. a)
    rechtzeitige Beschaffung der Bundesvordrucke,
  2. b)
    rechtzeitige Zuleitung der Unterschriftproben der Anordnungsbefugten auf Vordruck,
  3. c)
    fortlaufende Übersendung der Kassenanordnungen, die im manuellen Verfahren erstellt werden, an die Bundeskasse Hannover