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  • ab 28.07.1982 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 DfKgfEGZV

Bibliographie

Titel
Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes; hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen, Zahlungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
DfKgfEGZV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
85000000000014

3.
Die Buchungsstelle ist bei den Ausgaben mit "0 640 681 010 000 000" und bei den Einnahmen mit "0 640 119 990 000 000" zu bezeichnen.