Abschnitt 3 DfKgfEGZV
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes; hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen, Zahlungsverfahren
- Redaktionelle Abkürzung
- DfKgfEGZV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 85000000000014
3.
Die Buchungsstelle ist bei den Ausgaben mit "0 640 681 010 000 000" und bei den Einnahmen mit "0 640 119 990 000 000" zu bezeichnen.