§ 2 NLVO-Bildung - Regelmäßig zu durchlaufende Ämter
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung)
- Amtliche Abkürzung
- NLVO-Bildung
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Abweichend von § 3 Abs. 1 NLVO kann ein Amt mit Zulage auch übertragen werden, wenn ein derselben Besoldungsgruppe zugeordnetes Amt ohne Zulage nicht durchlaufen ist.