Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.04.1990, Az.: 1 L 200/89

Bauleitplanung; Städtebaulicher Belang; Denkmal; Gebäude; Krieg; Aufbau

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
24.04.1990
Aktenzeichen
1 L 200/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13042
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1990:0424.1L200.89.0A

Fundstellen

  • BRS 1990, 1-3 (Volltext mit amtl. LS)
  • BRS 50 Nr. 1

Amtlicher Leitsatz

Ein städtebaulicher Belang, welcher eine Bauleitplanung erforderlich macht, kann vorliegen, wenn ein durch einen Krieg zerstörtes, historisches Gebäude wieder aufgebaut werden soll. Es ist nicht nötig, daß das dem Denkmalschutz unterliegende Gebäude noch komplett vorhanden ist.