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  • ab 13.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 EFRE/ESF+-P-PAASEKRdErl - Standardeinheitskostensätze

Bibliographie

Titel
EU-Strukturfondsförderung 2021-2027; Standardeinheitskosten zur Abrechnung von Personalausgaben in den niedersächsischen EFRE und ESF+-Programmen
Redaktionelle Abkürzung
EFRE/ESF+-P-PAASEKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

3.1 Höhe der Standardeinheitskostensätze

Für die Förderperiode 2021-2027 gelten die nachfolgenden Standardeinheitskostensätze (Monatsbeträge):

2022 in EUR2023 in EUR2024 in EUR2025 in EUR2026 in EUR2027 in EUR2028 in EUR2029 in EUR
Funktionsstufe 1a426435445455466476487498
Funktionsstufe 1b1 0001 0221 0451 0691 0931 1181 1441 170
Funktionsstufe 23 7633 8493 9364 0264 1174 2104 3064 404
Funktionsstufe 34 3244 4224 5224 6254 7304 8384 9475 060
Funktionsstufe 44 9385 0505 1655 2825 4025 5255 6505 778
Funktionsstufe 55 6705 7985 9306 0656 2026 3436 4876 634
Funktionsstufe 66 4926 6406 7906 9447 1027 2637 4287 597
Funktionsstufe 77 9578 1388 3228 5118 7058 9029 1049 311

Die o. a. Sätze beziehen sich jeweils auf eine Vollzeitkraft. Tariferhöhungen wurden berücksichtigt.

3.2 Sicherstellung einer angemessenen Vergütung

Um Besonderheiten im Bereich des ESF+ Rechnung zu tragen, wird im Bereich der ESF+-Förderungen mit Personalkostenerstattung eine Überprüfung der dem Projektpersonal tatsächlich gezahlten Gehälter vorgenommen.

Gibt es eine signifikante Abweichung des tatsächlich gezahlten Gehaltes von den unter Nummer 2.1 aufgeführten Werten, wird der entsprechende Standardeinheitskostensatz um 30 % reduziert gewährt.

Eine signifikante Abweichung liegt vor, wenn die tatsächliche Vergütung (AN-Brutto-Jahresbeträge) des Projektpersonals die Werte der folgenden Tabelle unterschreitet (funktionsstufenspezifisch):

2022 in EUR2023 in EUR2024 in EUR2025 in EUR2026 in EUR2027 in EUR2028 in EUR2029 in EUR
Funktionsstufe 228 98129 63930 31231 00031 70432 42333 15933 912
Funktionsstufe 333 29734 05334 82635 61736 42537 25238 09838 963
Funktionsstufe 438 02638 89039 77240 67541 59942 54343 50944 496
Funktionsstufe 543 66044 65145 66446 70147 76148 84549 95451 088
Funktionsstufe 649 99351 12852 28953 47654 68955 93157 20158 499
Funktionsstufe 761 27362 66364 08665 54167 02868 55070 10671 698

Von der Überprüfung der tatsächlich gezahlten Vergütung sind ausgenommen:

  1. a)

    Zuwendungsempfangende/Kooperationspartner, die an einen der folgenden Tarifverträge gebunden sind: TV-L, TVöD, Arbeitsvertragliche Richtlinien von Caritas und Diakonie sowie der Arbeitsverordnung Kirchen,

  2. b)

    Zuwendungsempfangende/Kooperationspartner, die einen der unter Buchstabe a genannten Tarifverträge analog anwenden (hierzu ist die Vorlage von geeigneten Nachweisen erforderlich),

  3. c)

    Personalausgaben, die für Betriebsinhabende, Auszubildende, Beamte oder Bundesfreiwilligendienstleistende/FöJler/FSJler beantragt werden.

Sollte sich im Rahmen der Umsetzung dieses RdErl. zeigen, dass neben den in Nummer 2.2 Buchst. a genannten Tarifverträgen weitere Tarifverträge mit den öffentlichen Tarifverträgen vergleichbar sind, wird sukzessive eine Liste vergleichbarer Tarifverträge mit der Verwaltungsbehörde EFRE/ESF+ aufgebaut und abgestimmt, für die dann perspektivisch die Überprüfung der tatsächlich gezahlten Vergütung ebenfalls entfallen kann.

3.3 Standardeinheitskostensatz für ehrenamtlich Tätige

Der Einsatz von ehrenamtlich Tätigen kann im Rahmen der Projektfinanzierung berücksichtigt werden. Für ehrenamtlich Projektmitarbeitende kann ein Standardeinheitskostensatz von 15 EUR je Stunde unabhängig von dem Einsatzbereich im Projekt anerkannt werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 7 des RdErl. vom 13. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 976)